Existenzabsicherung

Leistung sichern durch staatliche Unterstützung

Existenzabsicherung ist ein fundamentaler Aspekt der persönlichen Finanzplanung, der darauf abzielt, Individuen und Familien vor finanziellen Risiken (Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld) und Unwägbarkeiten des Lebens zu schützen.

Sie umfasst verschiedene existenzsichernde Zuwendungen wie Versicherungs- und Vorsorgeprodukte, die darauf ausgerichtet sind, Gehalt und Vermögen durch einen regelmäßigen Beitrag im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie Krankenstand, Unfall, Berufsunfähigkeit oder Tod abzusichern.

Zu den Schlüsselelementen der Existenzabsicherung gehören Lebensversicherungen, die im Todesfall finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene ur Verfügung stellen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei Verlust der Arbeitskraft greifen, sowie Kranken- und Pflegeversicherungen, die die Kosten für medizinische Behandlungen und Pflegeleistungen übernehmen.

Darüber hinaus kann die Altersvorsorge, einschließlich privater und betrieblicher Rentenversicherungen, als ein wichtiger und notwendiger Bestandteil der Existenzabsicherung angesehen werden, um auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Die sorgfältige Planung und Anpassung dieser Absicherungsstrategien und existenzsichernder Leistungen an individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände sind entscheidend, um ein umfassendes Sicherheitsnetz für sich selbst und seine Angehörigen zu schaffen.

Risiko längere Krankheit

Krankentagegeld

FINANZIELLER SCHUTZ BEI VERDIENSTAUSFALL DURCH LÄNGERE KRANKHEIT

Das Krankentagegeld bietet Ihnen finanziellen Schutz bei längerem Verdienstausfall. Je nachdem, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, passt es sich Ihren Bedürfnissen genau an.

Risiko Krankheitskosten

Private Vorteile für gesetzlich Versicherte

Die private Krankenzusatzversicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt die reine Grundversorgung ab. Wichtige Leistungen darüber hinaus werden von der GKV nicht, beziehungsweise nicht mehr, übernommen. So entstehen für viele Versicherte hohe Restkosten, die leicht das Haushaltsbudget sprengen können.

  • Ambulante Zusatzleistungen
  • Stationäre Zusatzleistungen
  • Zahn-Zusatzleistungen

Existenzsicherung bei Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

Die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Sie nur, wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, also komplett erwerbsunfähig ist. Dieser Status birgt massive Einschränkungen bezüglich einer umfassenden Existenzabsicherung durch ein geregeltes Einkommen.

Berufsunfähig ist der Versicherte nur, wenn er noch arbeiten kann, aber nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf. Dies kann für den Versicherten erhebliche Einkommenseinbußen bis zur Grundsicherung (Existenzminimum) bedeuten. Er bekommt im Fall einer Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderungsrente und muss sich im Lebensunterhalt möglicherweise massiv einschränken.

Durch die private Berufsunfähigkeitsversicherung, mit vorher vereinbarter Rentenzahlung, hat er zumindest finanziell keine Sorgen.

Die Begriffe "Erwerbsunfähigkeit", "Berufsunfähigkeit" und "Dienstunfähigkeit" beziehen sich auf drei unterschiedliche Arten von Arbeitsunfähigkeit, die in der Regel im Rahmen von Versicherungen und sozialen Sicherungssystemen, also existenzsichernder Leistungen, relevant sind:
Berufsunfähigkeit: Hierbei geht es darum, dass eine Person ihren aktuellen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dies kann aufgrund von Leiden oder Unfall der Fall sein. Bei der Berufsunfähigkeit wird also spezifisch betrachtet, ob die Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit noch verrichten kann. Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten in solchen Fällen finanzielle Unterstützung.

Erwerbsunfähigkeit: Dieser Begriff ist umfassender und bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung generell nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen – und das unabhängig von der Art der Tätigkeit. Bei Erwerbsunfähigkeit wird nicht der zuletzt ausgeübte Beruf betrachtet, sondern die generelle Fähigkeit, irgendeine Arbeit zu verrichten. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit greifen oft soziale Sicherungssysteme wie die Erwerbsunfähigkeitsrente.

Dienstunfähigkeit: Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seine dienstlichen Pflichten wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Das kann durch ein ärztliches Gutachten begründet werden oder durch eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Monaten innerhalb eines halben Jahres, für die innerhalb eines weiteren halben Jahres keine Aussicht auf Besserung besteht. Bei einer teilweisen Dienstunfähigkeit werden die Arbeitszeiten und die Bezüge entsprechend verringert, allerdings höchstens auf das Niveau der Ruhestandsbezüge, die bei voller Dienstunfähigkeit zu zahlen wären
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Berufsunfähigkeit sich auf die Unfähigkeit bezieht, den aktuellen oder einen ähnlichen Beruf auszuüben, während Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass man generell keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Dienstunfähigkeit bezieht sich nur auf Beamte. Existenzsichernde Zahlungen gibt es in allen drei Fällen, nur die Höhe ist nicht immer ausreichend. Daher ist eine Existenzsicherung Versicherung oft sinnvoll.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Existenzsicherung bei einem Unfal

Absicherung bei Unfall

er Begriff "Unfall" wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB vom GdV) klar definiert: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes (Unfall-) Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Im Leistungsfall fließt bei einer privaten Unfallversicherung Geld. Doch die Form der Zuwendungen und deren Höhe können unterschiedlich sein.


Die private Unfallversicherung ist eine Versicherungsform, die finanziellen Schutz bei Unfällen anbietet, die zu Verletzungen oder zum Tod führen. Sie ergänzt die reguläre Unfallversicherung, die in der Regel nur Unfälle abdeckt, die am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passieren. Hier sind einige Schlüsselelemente der privaten Unfallversicherung:
Weltweiter und zeitlicher Schutz: Die private Unfallversicherung gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Das bedeutet, sie stellt Schutz bei Unfällen im privaten Bereich, wie zu Hause, im Urlaub oder beim Sport zur Verfügung.

Zuwendungen: Zu den Zahlungen können gehören: Einmalzahlungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen (Invalidität), Tagegelder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Übernahme von Heilbehandlungskosten, und im Todesfall eine Auszahlung an Hinterbliebene.

Anpassbarkeit: Die Versicherung kann oft individuell an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden, z. B. durch die Höhe der Deckungssumme oder zusätzliche Bausteine wie Krankenhaustagegeld.

Invaliditätsleistung: Ein zentraler Punkt ist die Invaliditätsleistung, die abhängig vom Grad der durch den Unfall verursachten dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung gezahlt wird.

Keine Altersbeschränkung: Im Gegensatz zu manchen anderen Versicherungsarten gibt es oft keine Altersbeschränkung.

Die private Unfallversicherung ist besonders für Personen sinnvoll, die in ihrer Freizeit einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind oder keine umfassende Absicherung durch berufliche Tätigkeit haben. Sie ist eine Ergänzung zur Kranken- und Lebensversicherung und zielt darauf ab, finanzielle Risiken nach Unfällen zu mindern.

Absicherung durch eine Versicherung bei einem Pflegefall

Jeder dritte Mann und jede zweite Frau werden im Alter zum Pflegefall!:

Jeder dritte Mann und jede zweite Frau werden mit zunehmenden Lebensjahren zum Pflegefall. Mit wachsender Lebensqualität und wachsendem Lebensstandard steigt auch die durchschnittliche Lebenserwartung. Dieser auf den ersten Blick positive Umstand beinhaltet allerdings auch ein persönliches Pflegefall-Risiko. Mit einer Pflegeversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten!

Ihre Familie haftet für Sie:

Neben Ihrem Ehepartner haften Ihre Kinder für Sie und können vom Sozialamt in Haftung genommen werden. Die private Pflegeversicherung ist eine Form der Versicherung, die darauf abzielt, die Kosten für Pflegeleistungen abzudecken, die entstehen, wenn eine Person aufgrund eines Krankheitsfalls oder Behinderung pflegebedürftig wird. Diese Versicherung ergänzt oder erweitert die Zahlungen der regulären Pflegeversicherung.

Hier sind einige wichtige Aspekte der privaten Pflegeversicherung: Ergänzung zur Pflegeversicherung: In vielen Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung, die jedoch oft nicht alle Kosten abdeckt. Die private Pflegeversicherung kann dazu dienen, diese Deckungslücken zu schließen.

Arten der Versicherung: Es gibt verschiedene Arten privater Pflegeversicherungen, wie Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung. Jede dieser Formen anbietet unterschiedliche Zuwendungen und Deckungen. Flexibilität und individuelle Anpassung: Private Pflegeversicherungen bieten oft eine größere Flexibilität in Bezug auf die Höhe der Leistungen und die Art der Pflege, die abgedeckt wird. Versicherte können oft zwischen verschiedenen Tarifen und Deckungsoptionen wählen.

Leistungen: Die Versicherung kann Leistungen für ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflege umfassen. Sie kann auch zusätzliche Kosten wie die für Pflegehilfsmittel oder Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen abdecken.

Beiträge: Die Höhe der Beiträge kann abhängig von verschiedenen Faktoren sein, wie dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang der Versicherung.

Die private Pflegeversicherung ist besonders für Personen von Interesse, die sich zusätzliche finanzielle Sicherheit im Fall einer Pflegebedürftigkeit wünschen und die möglichen Kosten nicht allein durch Ersparnisse oder die reguläre Pflegeversicherung abgedeckt sehen.

Existenzabsicherung für Hinterbliebene bei einem Todesfall

Schutz für Hinterbliebene

Eine Risikolebensversicherung dient dem Schutz der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall. Insbesondere dann, wenn Sie die oder der Hauptverdienende Ihrer Familie sind und Ihre Kinder ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, kann eine solche Versicherung unter Umständen existenzsichernde Leistungen für Hinterbliebene bedeuten.


Ob eine Risikolebensversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von Ihren aktuellen Lebensumständen ab. Wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen auf Sie zutreffen, ist es empfehlenswert darüber nachzudenken. Auch wer langfristig hohe Baufinanzierungs- oder Immobilienkredite abzahlen muss, kann so zudem im Fall des eigenen Ablebens das Schuldenrisiko für Angehörige minimieren. Eine Existenzsicherung Versicherung ist immer eine individuelle Entscheidung.

Risiko Haftpflicht

Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Form der Schadensversicherung. Sie sichert Sie gegen Ansprüche Dritter ab. Aus verschiedenen Gesetzen ergibt sich die Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen z.B. aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn, oder Vergesslichkeit zugefügt hat. Für diese Fälle sichern Sie sich am Besten mit einer privaten Haftpflichtversicherung ab!

FAQ

Wichtigste Fragen rund um das Thema Existenzabsicherung

Existenzsicherung umfasst Maßnahmen und Leistungen, die darauf abzielen, ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Sie ist wichtig, weil sie ein Grundrecht auf soziale Sicherheit und den Schutz vor Armut und Not garantiert. Dies schließt Unterstützung bei Leiden, bei Arbeitslosigkeit und anderen Lebensrisiken ein.
Die Grundsicherung dient der Sicherstellung des Lebensunterhalts für Personen, die nicht in der Lage sind, diesen durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu bestreiten. Anspruch darauf haben in der Regel Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, im Rentenalter oder aus anderen Gründen dauerhaft nicht erwerbsfähig.
Private Versicherungen ergänzen staatliche Leistungen und stellen individuellen Schutz zur Verfügung. Sie ermöglichen es, sich gegen spezifische Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zusätzlich abzusichern und sorgen so für eine umfassendere Absicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund von verschiedenen Ereignissen nicht mehr ausüben kann. Sie ist individuell und orientiert sich an der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Die Erwerbsminderungsrente hingegen ist eine staatliche Leistung und setzt eine generelle Erwerbsunfähigkeit voraus, unabhängig vom Beruf.
Durch Kranken- und Unfallversicherungen kann man sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten und Unfällen absichern. Diese Versicherungen decken Behandlungskosten und können auch einen Gehaltsersatz bei längerer Arbeitsunfähigkeit anbieten.
Personen mit geringem Verdienst können Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen. Diese Zuwendungen sollen das Existenzminimum sichern und bei der Deckung von Wohn- und Lebenshaltungskosten helfen.
Das Existenzminimum ist der Betrag, der als notwendig erachtet wird, um die grundlegenden Bedürfnisse eines Menschen zu decken. Es umfasst Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnen, Heizung und persönliche Bedürfnisse. Die Berechnung basiert auf sozialen und wirtschaftlichen Kriterien und wird regelmäßig angepasst.
Finanzielle Absicherung im Alter erreicht man durch eine Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und privater Rentenversicherung. Eine frühzeitige und langfristige Planung ist hierbei essentiell.
Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auf die Höhe der Rente, die Bedingungen für die Leistungsauszahlung, die Laufzeit des Vertrags und eventuelle Ausschlüsse achten. Es ist auch wichtig, die eigene gesundheitliche Situation und den Beruf bei der Tarifwahl zu berücksichtigen.
Die Absicherung bei Erwerbsminderung durch den Staat erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung. Bei voller Erwerbsminderung wird eine Rente gezahlt, die sich nach den bisherigen Einzahlungen und der Versicherungsdauer richtet. Voraussetzung ist, dass die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Leiden oder Behinderung stark eingeschränkt ist.






     
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